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Casino-Gewinne versteuern in der Schweiz

Die Freigrenze liegt bei rund CHF 1'071'000 – aber nur für konzessionierte Schweizer Anbieter. Bei Casinos ohne Schweizer Lizenz gilt sie nicht. Hier steht, wo die Grenze genau verläuft und wie gerechnet wird.

Aktualisiert: 22. September 2026 Freigrenze CHF 1'071'000 Steuerjahr 2026

Die kurze Antwort: Gewinne aus einer konzessionierten Schweizer Online-Spielbank sind bis rund CHF 1'071'000 steuerfrei. Nur der Teil darüber wird besteuert.

Gewinne aus einem ausländischen Casino ohne Schweizer Konzession sind ab dem ersten Franken vollständig steuerbar – die Freigrenze gilt dort nicht.

In einem physischen Schweizer Casino sind Gewinne unbegrenzt steuerfrei.

CK
Redaktion CasinoKlartext Diese Seite gibt die allgemeine Rechtslage wieder und ersetzt keine Steuerberatung. Wie wir arbeiten

Die drei Fälle im Überblick

Physisches Casino in der Schweiz
steuerfrei
unbegrenzt
Online-Spielbank mit ESBK-Konzession
steuerfrei bis
CHF 1'071'000
Casino ohne Schweizer Konzession
steuerfrei bis
CHF 0

Freigrenze der direkten Bundessteuer, Steuerjahr 2026. Kantone können tiefer liegen. Der Unterschied zwischen der zweiten und der dritten Kachel ist der teuerste Punkt dieser Seite.

Woher der Gewinn stammtSteuerfrei bisDarüber
Physisches Casino in der Schweizunbegrenzt—
Online-Spielbank mit ESBK-Konzessionrund CHF 1'071'000Einkommenssteuer + Verrechnungssteuer 35 %
Ausländisches Casino ohne CH-KonzessionCHF 0vollständig als Einkommen steuerbar

Der Unterschied zwischen Zeile zwei und drei ist der teuerste Punkt der ganzen Seite. Ein höherer Bonus bei einem Anbieter ohne Schweizer Konzession kann steuerlich mehr kosten, als er einbringt – sobald es um grössere Beträge geht.

Was vom Gewinn abgezogen werden darf

Die Abzüge betreffen nur Gewinne, die überhaupt steuerbar sind – also bei Schweizer Anbietern den Teil über der Freigrenze. Es gibt zwei verschiedene Regeln:

  • Konzessionierte Schweizer Online-Spielbanken: Abzug der Einsätze, die im Steuerjahr vom Spielerkonto abgebucht wurden, höchstens CHF 25'800 (direkte Bundessteuer 2026).
  • Lotterien und Geschicklichkeitsspiele (Grossspiele): 5 % von jedem einzelnen Gewinn, höchstens CHF 5'400 pro Gewinn (direkte Bundessteuer 2026).
Steuerjahr 2026FreigrenzeEinsatzabzug Online-Spielbank5 % bei Lotterien, max.
BundCHF 1'071'000CHF 25'800CHF 5'400
Kanton Solothurn—CHF 25'800CHF 5'200
Kanton ThurgauCHF 1'000'000CHF 25'000CHF 5'000

Die Beträge werden periodisch an die Teuerung angepasst, und jeder Kanton setzt eigene Werte. Massgeblich ist die Praxis des Wohnsitzkantons. Wer regelmässig spielt, sollte Einsätze und Auszahlungen dokumentieren – ohne Nachweis lässt sich ein Abzug kaum geltend machen.

Zwei Rechenbeispiele

Beispiel 1: CHF 40'000 Gewinn in einer Schweizer Online-Spielbank

Der Betrag liegt weit unter der Freigrenze von CHF 1'071'000. Steuerlast: keine. Als Einkommen wird nichts versteuert. Das Geld zählt aber am 31. Dezember zum Vermögen und gehört dort in die Steuererklärung.

Beispiel 2: CHF 40'000 Gewinn bei einem ausländischen Anbieter

Hier greift keine Freigrenze. Die CHF 40'000 zählen als Einkommen, werden zum übrigen Einkommen addiert und nach dem persönlichen Satz von Bund, Kanton und Gemeinde besteuert. Der oben beschriebene Einsatzabzug ist im Gesetz für konzessionierte Schweizer Online-Spielbanken geregelt – ob bei einem ausländischen Anbieter überhaupt etwas abgezogen werden kann, entscheidet die kantonale Steuerverwaltung. Einplanen sollte man es nicht.

Gleicher Gewinn, völlig unterschiedliche Rechnung – allein wegen der Konzession des Anbieters.

Deklaration und Meldung: wer was an die Steuerbehörden gibt

Schweizer Anbieter melden. Konzessionierte Schweizer Spielbanken und Lotteriegesellschaften melden steuerbare Gewinne der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Formular 121) und ziehen auf dem Teil über der Freigrenze 35 % Verrechnungssteuer ab. Diese erhält zurück, wer den Gewinn korrekt deklariert.

Ausländische Anbieter melden nichts. Ein Casino ohne Schweizer Konzession zieht keine Verrechnungssteuer ab und schickt keine Meldung in die Schweiz. Die Pflicht, den Gewinn als Einkommen anzugeben, liegt deshalb allein beim Spieler. Dass der Betrag nicht automatisch erfasst wird, ändert nichts an der Steuerpflicht – Auszahlungen landen auf dem eigenen Konto und sind dort nachvollziehbar.

Steuerfreie Gewinne: Als Einkommen werden sie nicht versteuert. Das gewonnene Geld gehört aber per Jahresende ins Vermögen, und einige Kantone fragen im Formular ausdrücklich nach Geldspielgewinnen. Die Wegleitung des Wohnsitzkantons zeigt, was genau anzugeben ist.

Quellen: Eidgenössische Steuerverwaltung, «Geldspielgewinne und Geldspielgesetz»; Rechtsgrundlage ist Art. 24 Bst. i und ibis des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (SR 642.11). Kantonale Praxis: Steuerverwaltung Kanton Thurgau (Werte 2026) und Steueramt Kanton Solothurn (Merkblatt vom 18. Dezember 2025). Abgerufen am 22. September 2026.

Ein Detail, das oft untergeht: Die CHF 1'071'000 gelten für die direkte Bundessteuer. Auf Kantonsebene liegt die Grenze teilweise tiefer – der Kanton Thurgau etwa nennt für 2026 CHF 1'000'000. Massgeblich ist die Praxis des Wohnsitzkantons. Der Kanton Thurgau hält zudem ausdrücklich fest, dass Gewinne aus ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag voll steuerbar sind.

Diese Seite gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Steuerberatung. Für den Einzelfall – insbesondere bei grösseren Beträgen oder mehreren Kantonen – ist eine Fachperson oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig.

Häufige Fragen zur Besteuerung

Das hängt vom Anbieter ab. Bei konzessionierten Schweizer Online-Spielbanken nur der Teil über CHF 1'071'000 (direkte Bundessteuer 2026; Kantone teils tiefer, Thurgau CHF 1'000'000). Gewinne in physischen Schweizer Spielbanken sind nie steuerbar. Gewinne aus Casinos ohne Schweizer Konzession sind ab dem ersten Franken steuerbar.
Nur bei Schweizer Anbietern: in Schweizer Spielbanken unbegrenzt, bei konzessionierten Schweizer Online-Spielbanken bis CHF 1'071'000. Gewinne aus ausländischen Casinos sind nicht steuerfrei.
Ja, wenn es eine nach dem Geldspielgesetz zugelassene Schweizer Spielbank ist – dann ohne Obergrenze. Die Befreiung gilt nicht für Spielbanken im Ausland.
Als gewöhnliches Einkommen, zusammen mit dem übrigen Einkommen und zum persönlichen Satz. Das gilt für ausländische Online Casinos und nach der Praxis der Steuerverwaltungen in der Regel auch für Spielbanken im Ausland. Im Zweifel beim kantonalen Steueramt nachfragen.
Ja, vollständig und ab dem ersten Franken. Die Freigrenze gilt ausschliesslich für Anbieter mit Schweizer Konzession.
Bei steuerbaren Gewinnen aus konzessionierten Schweizer Online-Spielbanken: die Einsätze im Steuerjahr, höchstens CHF 25'800 (Bund 2026). Bei Lotterien 5 % von jedem Gewinn, höchstens CHF 5'400 (Bund 2026). Kantone setzen teils tiefere Werte. Ob bei ausländischen Anbietern ein Abzug möglich ist, entscheidet die kantonale Steuerverwaltung.
Schweizer Spielbanken und Lotteriegesellschaften melden steuerbare Gewinne der Eidgenössischen Steuerverwaltung und ziehen 35 % Verrechnungssteuer ab. Ausländische Anbieter melden nichts – deshalb muss der Spieler solche Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben.
Als Einkommen nicht. Das gewonnene Geld gehört aber per Jahresende ins Vermögen, und einige Kantone fragen im Formular nach Geldspielgewinnen. Massgeblich ist die Wegleitung des Wohnsitzkantons.

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